07. März 2023
  • Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigen die 26. Dividendenerhöhung in Folge auf CHF 3,20 (+3,2 %) pro Aktie für 2022; dies entspricht einer Rendite von 4.0 %1 und einer Ausschüttung von rund 61 % des freien Cashflows.

  • Die Aktionärinnen und Aktionäre bestätigen Jörg Reinhardt als Präsidenten des Verwaltungsrats sowie alle anderen Mitglieder, die sich zur Wiederwahl stellten; John D. Young wird neu in den Verwaltungsrat gewählt.

  • Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigen alle anderen Anträge des Verwaltungsrats, einschliesslich der Statutenrevision, des Vergütungsberichts 2022 in einer Konsultativabstimmung, sowie in getrennten verbindlichen Abstimmungen die künftigen Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung.

Basel, 7. März 2023 – Die Aktionärinnen und Aktionäre von Novartis stimmten heute den Empfehlungen des Verwaltungsrats für alle vorgeschlagenen Beschlüsse an der ordentlichen Generalversammlung (GV) des Unternehmens zu. Insgesamt waren 1507 Aktionärinnen und Aktionäre bei der in Basel abgehaltenen Versammlung anwesend, was rund 56.01 % der ausgegebenen Aktien von Novartis entspricht.

Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten der 26. Dividendenerhöhung in Folge seit der Gründung von Novartis im Jahr 1996 zu, mit einer Erhöhung um 3,2 % auf CHF 3,20 CHF pro Aktie. Die Auszahlung der Dividende für das Jahr 2022 erfolgt ab dem 13. März 2023. Die Dividende für 2022 entspricht einer Ausschüttung von etwa 61 % des freien Cashflows und ergibt eine Dividendenrendite von 4.0 %1.

Jährliche Wiederwahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
Die Aktionärinnen und Aktionäre wählten Jörg Reinhardt als Präsidenten des Verwaltungsrats und alle Mitglieder des Verwaltungsrats, die sich zur Wiederwahl stellten, für ein weiteres Jahr. Darüber hinaus wurde John D. Young neu in den Verwaltungsrat gewählt.

Die Aktionärinnen und Aktionäre wählten auch alle Mitglieder des Vergütungsausschusses, die zur Wiederwahl standen, erneut für ein Jahr. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, Simon Moroney erneut zum Vorsitzenden des Vergütungsausschusses zu ernennen.

Herabsetzung des Aktienkapitals
Im Einklang mit der Empfehlung des Verwaltungsrats genehmigten die Aktionärinnen und Aktionäre zudem die Vernichtung von 126,243,500 Aktien, die im Rahmen der Ermächtigungen vom 2. März 2021 und 4. März 2022 zurückgekauft wurden, und die entsprechende Herabsetzung des Aktienkapitals um CHF 63,1 Millionen, von CHF 1,201,860,626 auf CHF 1,138,738,876.

Potenzielle weitere Aktienrückkäufe
Um den Vollzug des bereits angekündigten Aktienrückkaufs bis zu einem Gegenwert von maximal USD 15 Milliarden sowie möglicher weiterer Aktienrückkäufe zu ermöglichen, ermächtigten die Aktionärinnen und Aktionäre den Verwaltungsrat zusätzlich zu der verbleibenden Ermächtigung von CHF 7,4 Milliarden2, nach dessen Ermessen weitere Aktienrückkäufe bis zu einem Gesamtwert von maximal CHF 10 Milliarden in der Zeit von der ordentlichen Generalversammlung 2023 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2026 zu tätigen.

Statutenrevision
Die Aktionärinnen und Aktionäre haben auch dem Vorschlag des Verwaltungsrats zur Statutenrevision der Novartis AG zur Umsetzung der Anforderungen der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reform des Schweizerischen Aktienrechts unter Berücksichtigung der aktuellen best practice im Bereich Corporate Governance zugestimmt. Unter anderem ermächtigen die Statuten den Verwaltungsrat neu, Generalversammlungen elektronisch abzuhalten. Novartis hat sich verpflichtet, die entsprechende Ermächtigung erneut bei der ordentlichen Generalversammlung 2025 zur Aktionärsabstimmung vorzulegen.

Abstimmungen über die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
In zwei getrennten bindenden Abstimmungen genehmigten die Aktionärinnen und Aktionäre die maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats von der ordentlichen Generalversammlung 2023 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2024 und die maximale Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2024. In einer Konsultativabstimmung hiessen die Aktionärinnen und Aktionäre auch den Vergütungsbericht 2022 gut.

Wahl der KPMG AG als Revisionsstelle
Entsprechend dem Vorschlag des Verwaltungsrats wählten die Aktionärinnen und Aktionäre die KPMG AG als Revisionsstelle für das am 1. Januar 2023 beginnende Geschäftsjahr.

Eine detaillierte Auflistung aller Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung 2023 finden Sie unter: https://www.novartis.com/agm 

Disclaimer
Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren beinhalten, die zur Folge haben können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, wie sie in den zukunftsbezogenen Aussagen enthalten oder impliziert sind. Einige der mit diesen Aussagen verbundenen Risiken sind in der englischsprachigen Version dieser Mitteilung und dem jüngsten Dokument ‹Form 20-F› der Novartis AG, das bei der ‹US Securities and Exchange Commission› hinterlegt wurde, zusammengefasst. Dem Leser wird empfohlen, diese Zusammenfassungen sorgfältig zu lesen.

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Quellenangaben

  1. Basierend auf dem SIX Schlusskurs am 6. März 2023
  2. Stand: 31. Januar 2023

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