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Hinweis: Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir Patienten leider nicht über verschreibungspflichtige Medikamente informieren.
Das Heilmittelwerbegesetz (§ 10, Abs. 1) schreibt vor: „Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.“ Die Rechtsprechung hat bisher „Sachinformation“ mit einer „werblichen“ Maßnahme gleichgesetzt.
Wir wünschen uns gut informierte Patienten. Wir bedauern daher, dass wir wegen dieser Rechtslage den Patienten unsere Informationen nicht zur Verfügung stellen dürfen.
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